Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.

 



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Adoptionsrecht


Als Adoption bezeichnet man die Annahme einer Person als Kind. Dabei kann es sich sowohl um eine leiblich verwandte als auch um leiblich nicht verwandte Person handeln. Durch die Adoption wird rechtlich ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Kind begründet. Die Adoption Volljähriger oder naher Verwandter ist ebenfalls möglich. Hierbei sind spezielle Regeln zu beachten.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Dr. Stefanie Thierack
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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Amtshaftung / Staatshaftung


Die Staats- bzw. Amtshaftung regelt Fälle, in denen ein Beamter (oder eine ihm gleichgestellte Person) vorsätzlich oder fahrlässig eine ihm obliegende Amtspflicht verletzt und so einen Schaden verursacht. Den rechtlichen Rahmen bilden hierbei § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG.

Soweit in Ausübung eines öffentlichen Amtes gehandelt wird, entfällt die persönliche Haftung des Handelnden grundsätzlich. In diesen Fällen haftet sodann der Dienstherr.

Innerhalb dieses Themenkreises kommt es nicht direkt auf eine Beamtenstellung als solches an. Vielmehr steht die Frage im Zentrum, ob die handelnde Person bei ihrer Handlung hoheitlich tätig war. In diesen Fällen werden auch Private zu Amtsträgern. Amtsträger in diesem Sinne können mithin eine Vielzahl von Personen / juristischen Personen sein. Zu nennen sind hierbei insbesondere Abschleppunternehmen, wenn sie im Auftrag etwa der Polizei Fahrzeuge aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernen.

Hierneben können Amtspflichtverletzungen selbstverständlich auch von öffentlichen Stellen begangen werden, etwa der Baubehörde, die ein Baugesuch nicht innerhalb einer entsprechenden Frist bescheidet; der Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft, also allgemeine Behörden jeglicher Art.

Streitigkeiten aus diesem Rechtsgebiet finden ihren Weg vor die ordentlichen Zivilgerichte. Eingangsinstanz hierbei ist das jeweilig örtlich zuständige Landgericht.

Wir beraten und vertreten Sie sowohl bei der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche sowohl gegen öffentliche Träger als auch gegen Private, die hoheitlich tätig werden.


 
 

Dr. Stefanie Thierack

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen arbeitsrechtlichen Koalitionen wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden (Kollektivarbeitsrecht). Diese Konstellationen können ein großes Konfliktpotenzial beinhalten. Wir beraten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, damit derartige Konflikte zum einen im besten Falle gar nicht erst entstehen und zum anderen aus einem bereits bestehenden Konflikt das Beste herauszubekommen.

In diesem Rechtsgebiet unterstützen wir insbesondere:

  • in der Erstellung und Verhandlung von Arbeitsverträgen
  • Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Urlaubsgewährung
  • Entgeltfortzahlung
  • Teilzeitbeschäftigung
  • Arbeitszeitgestaltung
  • Erstellung von Arbeitszeugnissen

Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Architektenrecht / Ingenieurrecht


Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure. Architekten erbringen in einem Bauvorhaben verschiedene Planungs- und Überwachsungsleistungen und erhalten hierfür eine Vergütung.

 

Bauherren und Auftraggeber von Architekten unterstützen wir etwa bei haftungsauslösenden Fehlern der Architektenleistung (Ermittlung der Architektenfehler, Beratung über deren Folgen, Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche), im Falle überhöhter Architektenrechnungen, sowie in allen Fragen der Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung.

 

Architekten unterstützen wir gegen jede ungerechtfertigte Inanspruchnahme aufgrund angeblicher Architektenfehler und im Falle einer unberechtigten Verweigerung der Erfüllung von Honoraransprüchen.


Das Ingenieurrecht regelt die Rechte und Pflichten der Ingenieure.
Auftraggeber von Ingenieuren unterstützen wir bei haftungsauslösenden Fehlern der Ingenieurleistung (Ermittlung der Ingenieurfehler, Beratung über deren Folgen, Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche), im Falle überhöhter Ingenieurrechnungen, sowie in allen Fragen der Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung.
Ingenieure unterstützen wir gegen jede ungerechtfertigte Inanspruchnahme aufgrund angeblicher Ingenieurfehler, sowie bei der Durchsetzung berechtigter Honoraransprüche.

Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert

Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Ausländisches Familienrecht


Wenn ein Paar unterschiedlicher Nationalität heiraten oder sich scheiden lassen möchte, kann ausländisches Familienrecht zur Anwendung kommen. Gleiches gilt für ausländische Paare, die in Deutschland leben.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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Bank- und Kapitalmarktrecht


Wir sind ausschließlich im privaten Bankrecht tätig, d. h. dem Rechtsgebiet, in welchem die Rechtsverhältnisse zwischen den Banken und deren Kunden durch Gesetz oder durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Vereinbarungen der Banken in den verschiedenen Geschäftszweigen geregelt sind.

Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Bau- und Architektenrecht


Das private Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in jeder zeitlichen Phase ab Anbahnung der Bauverträge, eine baubegleitende Rechtsbetreuung und die außergerichtliche und prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Ferner unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter. Typische Tätigkeitsfelder sind etwa die Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages, die Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung, Informationen über bestehende Ansprüche der Parteien unter Aufklärung über vertragliche Risiken, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (etwa: Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche), Mitwirkung an tragfähigen Einigungen, Führung von Selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung der Interessen von Großunternehmen, mittelständischen Bauunternehmen und privaten Bauherren.

Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure. Architekten erbringen in einem Bauvorhaben verschiedene Planungs- und Überwachsungsleistungen und erhalten hierfür eine Vergütung.
Bauherren und Auftraggeber von Architekten unterstützen wir etwa bei haftungsauslösenden Fehlern der Architektenleistung (Ermittlung der Architektenfehler, Beratung über deren Folgen, Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche), im Falle überhöhter Architektenrechnungen, sowie in allen Fragen der Vertragserstellung, -gestaltung und überprüfung.
Architekten unterstützen wir gegen jede ungerechtfertigte Inanspruchnahme aufgrund angeblicher Architektenfehler und im Falle einer unberechtigten Verweigerung der Erfüllung von Honoraransprüchen.

Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert

Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht
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Baurecht


Das private Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in jeder zeitlichen Phase ab Anbahnung der Bauverträge, eine baubegleitende Rechtsbetreuung und die außergerichtliche oder prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Ferner unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter. Typische Tätigkeitsfelder sind etwa die Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages, die Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung, Informationen über bestehende Ansprüche der Parteien unter Aufklärung über vertragliche Risiken, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (etwa: Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche), Mitwirkung an tragfähigen Einigungen, Führung von Selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung der Interessen von Großunternehmen, mittelständischen Bauunternehmen und privaten Bauherren.

Das öffentliche Baurecht regelt alle Maßnahmen des Baurechts, bei denen auf mindestens einer Seite der Staat, also die Bundesrepublik, ein Bundesland oder Gemeinden beteiligt sind. Es umfasst im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sämtliche Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit der Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen betreffen, sowie die Abwehr von Gefahren, die von baulichen Anlangen ausgehen können.

Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert

Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Datenschutzrecht


Kern des Datenschutzrechtes ist das Recht auf sog. informationelle Selbstbestimmung. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen des insoweit als Meilenstein zu bezeichnenden Volkszählungsurteils vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1) normiert. Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung klar, dass es Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auch der Menschenwürde sei, ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu haben. Dieses Recht hat laut BVerfG den Stellenwert eines Grundrechts. Es beinhaltet im Kern, dass jeder Bürger stets wissen können muss, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.

Dieses Recht zu schützen ist Aufgabe verschiedener Gesetzeswerke. Im Zentrum steht hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG verfolgt seinen Schutzzweck insbesondere dadurch, dass es dem Bürger verschiedene Rechtsbehelfe an die Hand gibt. So werden Auskunfts- und Benachrichtigungsansprüche eingeräumt, sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Weiterhin hat der Bürger die Möglichkeit, aus dem BDSG heraus einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Ehesachen


Als Ehesachen werden die Verfahren über Scheidung, Aufhebung einer Ehe und Feststellung des Bestehens und Nichtbestehens einer Ehe bezeichnet. In der Praxis ist dabei vor allem das Scheidungsverfahren von Bedeutung.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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Erbrecht


Durch den Erbfall können große Gefahren für das geschaffene Vermögen entstehen. VermeidbareProbleme etwa durch (zu hohe) Erbschaftsteuern oder Erbschaftsstreitigkeiten bedrohen den Nachlass bzw. das Vermögen direkt. Wir besitzen eine langjährige Expertise in der Nachlassplanung und vertreten Sie darüber hinaus bei allen erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

 

Die rechtzeitige Planung der Nachfolge bietet hinreichenden Vermögensschutz. Im Zentrum der Beratung steht hierbei der die letztwillige Verfügung. Es kann aber auch eine Schenkung zu Lebzeiten der richtige Weg sein, um den Zugriff des Finanzamtes, von Schwiegerkindern oder Pflichtteilsberechtigten zu begrenzen bzw. zu unterbinden. Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, Ihres Ehe- und Erbvertrages und bei der Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages. Selbstverständlich sind wir auch im Thema Stiftungsgründung firm und beraten Sie hierzu gerne.

 

Tritt der Erbfall ein und kommt es zum Streit, vertreten und beraten wir alle Parteien der erbrechtlichen Auseinandersetzung. Wir setzen Ihre Ansprüche gegen alle Beteiligten durch. Auch können wir Sie bei der Beantragung eines Erbscheins unterstützen.

Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht,
    allgemeines Zivilrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht, Straßenverkehrsrecht
    [mehr Infos]
     

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
    [mehr Infos]
     

Dr. Stefanie Thierack

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Familienrecht


Das Familienrecht ist ein Teil des allgemeinen Zivilrechtes und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Es umfasst unter anderem die Bereiche Ehe und Scheidung, Versorgungsausgleich, eheliches Güterrecht, Unterhalt, Verwandtschaft, Vormundschaft, Rechtliche Betreuung und Pflegschaft.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Franchisingrecht


Das Franchise begegnet uns im täglichen Leben in vielfältigen Situationen. Bekannt geworden ist diese Vertragsgestaltung insbesondere aus dem Fastfood-Bereich. Der Franchisegeber bedient sich dieser Gestaltungsmöglichkeit gerne, um das unternehmerische Risiko zu streuen und sein Eigenkapital nicht zu sehr zu strapazieren.

Das Franchiserecht ist vom Deutschen Gesetzgeber nicht speziell normiert. Es handelt sich hierbei folglich um den Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten. Inhaltlich kann es um allgemeines Schuldrecht, gewerbliches Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Arbeitsrecht, usw. gehen.

Die Bandbreite der in diesem Kontext angeschnittenen Rechtsgebiete macht bereits deutlich, dass Franchiseverträge sowie Franchiseunternehmung stets einer qualifizierten rechtlichen Prüfung bedürfen.

Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Grundstücksrecht / Immobilienrecht


Wir beraten Sie ganzheitlich in sämtlichen Belangen bezüglich der rechtlichen Handhabe von Immobilien bzw. Grundstücken. Unsere langjährige breite Expertise spiegelt sich nicht zu Letzt in unseren vier Notaren und zwei Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wid

 

Auf Wunsch begleiten wir Ihre geplante Immobilientransaktion von Beginn an. Gleich ob es sich um den Kauf einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie handelt oder um ein großes Immobilienprojekt. Seit einigen Jahren hat es sich etabliert, bei Projekten ab einer gewissen Größenordnung eine Due Diligence Prüfung durchzuführen. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und ermöglichen Ihnen, Risiken und Chancen bei geplanten Projekten zu identifizieren.

 

Auch bei dem Entwurf und Überprüfung von Immobilienkaufverträgen stehen wir Ihnen zur Seite.

 

Aber auch bei der Rückabwicklung von Immobiliengeschäften sind wir für Sie da – etwa wenn die Frage nach einer etwaigen arglistigen Täuschung des Verkäufers im Raum steht.

 

Weiterhin zählen Streitigkeiten um Maklerprovisionen sowie umfangreiche Interessenvertretung in allen Bereichen des Baurechts zu unserem Tagesgeschäft.

 

Sämtliche immobilienrechtlichen Belange setzen wir zudem für Sie als erfahrene Prozessvertreter vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland durch.

 

 

 

Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht,
    allgemeines Zivilrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
    [mehr Infos]

 

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
    [mehr Infos]

 

 

Dr. Stefanie Thierack

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Henning Kube
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Handels- und Gesellschaftsrecht


Das Handelsrecht ist eine Sondermaterie des Zivilrechtes. Es wurde über viele Dekaden aufgrund der Anforderungen und Eigenarten des Handelsverkehrs in seine gegenwärtige Ausprägung gebracht. Im Kern dieses Rechtsgebietes steht das Handelsgesetzbuch (HGB). Die praxisrelevantesten Bestandteile dieses Gesetzes sind hierbei die Inhalte des ersten Buches (Handelsstand, §§ 1 - 104 sowie die des vierten Buches Handelsgeschäfte §§ 343 - 475h HGB). Zudem spielt, insbesondere in der globalisierten Welt von heute, das internationale Kaufrecht (sogenanntes UN-Kaufrecht) eine exponierte Rolle.

 

Das Gesellschaftsrecht wiederrum beschäftigt sich zunächst mit den verschiedenen Gesellschaftsformen. Ein Voran den allgegenwärtigen Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft, etc.). Weiterhin gehört zu diesem Themenkreis das Recht der Kapitalgesellschaften. Deren prominentester Vertreter die GmbH und die AG sein dürften. Jedoch sind hier anreihe von Mischformen wie etwa die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die GmbH & Co. KG, usw. denkbar. Weiterhin erfreuen sich europäische Gesellschaftsformen immer größerer Beliebtheit (SE, etc.).

 

Sowohl das Handels- als auch das Gesellschaftsrecht weisen zum Teil starke Bezüge zu anderen zivilrechtlichen Materien auf.

 

Wir beraten Sie in diesem Themenkreis ganzheitlich. Hierbei verfügt die Kanzlei über eine langjährige Expertise hinsichtlich der Beratung von Kaufleuten und Handelsgesellschaften, der Gründungsberatung bei Personen- und Kapitalgesellschaften, dem richtigen Vorgehen bei Formwechseln bzw. Umwandlungen einzelner Gesellschaften, der Errichtung von Firmen bzw. Familienholdings sowie der Errichtung von Stiftungen.

Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht,
    allgemeines Zivilrecht, Straßenverkehrsrecht
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Michael H. Thierack

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Strafrecht, Strafverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Fabian Frank
Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Internationales Familienrecht


Wollen Paare, von denen einer oder beide Partner eine andere als die deutsche Nationalität haben, in Deutschland heiraten oder sich scheiden lassen, ist zu fragen, welches Recht zur Anwendung kommt - das deutsche oder ein ausländisches. Hiermit beschäftigt sich das internationale Familienrecht.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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IT-Recht / Internet-Recht


Das IT-Recht ist ein weit gefasster und gesetzlich nicht definierter juristischer Sammelbegriff. Unter dieses Gebiet fallen zunächst sämtliche Vertragswerke, die sich mit Software und Hardware auseinandersetzen. Allein hierbei ist die Bandbreite enorm. So können Softwareverträge zum Beispiel sich auf den reinen Kauf- bzw. Verkauf der Software beziehen. Hierneben ist aber auch denkbar, dass eine individuelle Software auf die Wünsche eines Vertragspartners angepasst wird mit der Folge, dass es sich bei der zugrunde liegenden vertraglichen Gestaltung um einen Werkvertrag handelt (vgl. etwa OLG München, Urt. v. 23.12.2009 = Az.: 20 U 351/09).

In dem Bereich der Informationstechnologien gehört selbstverständlich auch das Datenschutzrecht. Weiterhin sind hier das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Telemediengesetz (TMG) zu nennen.

Auch in dem Bereich des IT-Rechts fallen Problematiken rund um den sog. e-Commerce. Hierbei sind in erster Linie die Regelungen der §§ 312 b ff. BGB zu nennen. Diese regeln den sog. Fern-Absatz-Vertrag. Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn ein Unternehmer und ein Verbraucher die Vertragsverhandlung und den Vertragsabschluss ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Telefon, Internet, usw.) durchführen. Insbesondere dieser Bereich gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wurden im Jahr 2013 bereits 58,9 Mrd. Euro mit Waren und Dienstleistungen im e-Commerce umgesetzt, waren es 2015 bereits 65,3 Mrd. Euro.

Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Kapitalanlagenrecht


Wir vertreten hier hauptsächlich die Interessen von Kapitalanlegern. Eine exakte Definition des Kapitalanlagenrechtes gibt es nicht. Auch ist es kein Rechtsgebiet, das in einem einzigen Gesetz verankert ist. Vielmehr finden sich für Anleger relevante Rechtsvorschriften  in  einer  Vielzahl von Gesetzen wie z. B. dem Handelsgesetzbuch, Investmentgesetz, Börsengesetz, Wertpapierhandelsgesetz, Wertpapierprospektgesetz, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz etc..

Im Focus steht bei uns die Beratung hinsichtlich der Kapitalanlage, so z. B. mit der Emission von Kapitalanlagen, den Rechten und Pflichten der damit im Zusammenhang handelnden Personen, die Anlageberatung etc.. Zusammenfassend geht es uns um die Vertragsbeziehung zwischen der Anbieterseite von Kapitalanlagen und den Anlegern der anderen Seite.

Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Kraftfahrzeugrecht


Wir vertreten Ihre Interessen vom Autokauf / Autoleasing über das Verkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht bis hin zu fehlerhaft durchgeführten Reparaturen oder Beschädigungen Ihres Fahrzeuges durch Dritte außerprozessual und prozessual. Ferner führen wir in Abstimmung mit Ihnen die Korrespondenz mit dem Gegner und dessen Versicherer.

Michael H. Thierack

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Strafrecht, Strafverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
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Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Kündigungsschutzrecht


Als Kündigungsschutz wird der gesetzliche Schutz des Arbeitnehmers vor einer willkürlichen Kündigung seitens des Arbeitgebers bezeichnet. Der Kündigungsschutz des Arbeitnehmers wird gemäß dem Kündigungsschutzgesetz gesetzlich geregelt. Das Kündigungsschutzgesetz zählt zu den wichtigsten Schutzrechten des Arbeitnehmers. Gemäß dem Kündigungsschutzgesetz bedarf es für die Wirksamkeit einer Kündigung einer sozialen Rechtfertigung, die betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt sein kann.

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (vgl. § 4 Kündigungsschutzgesetz).

Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Landwirtschaftsrecht


Das Landwirtschaftsrecht -auch Agrarrecht genannt- fasst verschiedene juristische Rechtsgebiete zusammen. Die Bedürfnisse von Landwirten rechtlicher Natur werden in verschiedenen gesetzlichen Regelungen wiedergespiegelt. In Niedersachen etwa gilt hinsichtlich der Rechtsnachfolge die sogenannte Höfeordnung. Weitere wichtige Themenkreise sind Fragestellungen zu Pacht- und Arbeitnehmerverträgen. Auch der Kauf von Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben findet sich beim Landwirtschaftsrecht regelmäßig wieder. Der jüngeren politischen Entwicklung geschuldet ist ein erhöhter Beratungsbedarf hinsichtlich Verträgen über erneuerbare Energien, wobei hier in erster Linie die Windkraft zu nennen ist.

 

In allen vorstehend genannten Rechtsgebieten bzw. Betätigungsfeldern erfahren Sie in unserer Kanzlei eine umfangreiche um kompetente Beratung.

Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht,
    allgemeines Zivilrecht, Straßenverkehrsrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Mietrecht


Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern, insbesondere von Immobilien (Wohnungen, Gewerberäumen, anderen Räumen oder Flächen), aber auch von beweglichen Sachen. Hierbei bestehen wesentliche Unterschiede in gesetzlicher Regelung und vertraglicher Ausgestaltung zwischen Wohnungsmietrecht einerseits und Gewerberaummietrecht andererseits.

 

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern oder Mietern, ebenso von Kaufinteressenten vermieteter Immobilien.

 

Die Mandanten unterstützen wir in allen Phasen eines Mietverhältnisses vom Vertragsabschluss und der Vertragsgestaltung (schwerpunktmäßig im Gewerberaummietrecht), über einvernehmliche und streitige Konfliktlösungen während der Vertragsdauer (z. B. zu Themen wie Mietmängel, Betriebskosten, Mietanpassung, Zahlungsverzug, Vertragsverletzungen anderer Art) bis zur Beendigung und Abwicklung von Verträgen (Kündigung, Räumung, Kautionsabrechnung, Übergabemodalitäten).

Henning Kube

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Dr. Stefanie Thierack
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Privates Baurecht


Das private Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in jeder zeitlichen Phase ab Anbahnung der Bauverträge, eine baubegleitende Rechtsbetreuung und die außergerichtliche oder prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Ferner unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter. Typische Tätigkeitsfelder sind etwa die Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages, die Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung, Informationen über bestehende Ansprüche der Parteien unter Aufklärung über vertragliche Risiken, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (etwa: Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche), Mitwirkung an tragfähigen Einigungen, Führung von Selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung der Interessen von Großunternehmen, mittelständischen Bauunternehmen und privaten Bauherren.

Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert

Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Scheidungsrecht


Das Scheidungsrecht befasst sich mit den Voraussetzungen und Folgen von Trennung und Scheidung. Dabei ist nicht nur die Frage zu klären, ob die Voraussetzung für eine Scheidung gegeben und welches Gericht zuständig ist. Im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung treten auch vielfältige Fragen rund um die damit verbundenen Folgen auf: güterrechtliche Abwicklung der Ehe, Versorgungsausgleich, Trennungsunterhalt oder nachehelicher Scheidungsunterhalt, Verteilung der elterlichen Sorge, Umgang mit den gemeinsamen Kindern und vieles mehr.

 

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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Sportrecht


Das Sportrecht ist ein nicht explizit gesetzlich normiertes Rechtsgebiet. Es umfasst sowohl Vereinsrecht (Satzungen etc.), Arbeitsrecht, Werkvertragsrecht, allgemeines Zivilrecht und den Themenkreis des Sponsoring. Wir beraten sowohl Sportvereine als auch Sportler bei der Durchsetzung ihrer Interessen.

Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Straßenverkehrsrecht


Wir sind auf sämtliche Bereiche des Straßenverkehrsrechts spezialisiert: Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht und letztlich das Versicherungsrecht. Wir vertreten Sie hierbei in der Schadensregulierung und verteidigen Sie im Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Unsere Tätigkeit entfalten wir hierbei sowohl bei Privatpersonen als auch bei Wirtschaftsunternehmen.

 

Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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Michael H. Thierack

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Strafrecht, Strafverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
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Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht
    allgemeines Zivilrecht
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Versorgungsausgleich


Im Falle einer Scheidung sind die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute in der Weise auszugleichen, dass die erworbenen Ehezeitanteile jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten geteilt werden. Ausgeglichen werden dabei die Anwartschaften sowohl aus der gesetzlichen, als auch aus privater und beruflicher Altersversorgung.

Der sogenannte Versorgungsausgleich wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch das Gericht von Amts wegen durchgeführt. Hiervon gibt es Ausnahmen, z. B. wenn die Ehe von kurzer Dauer war oder die Eheleute in einem Ehevertrag abweichendes geregelt haben.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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Werkvertragsrecht


Das Werkvertragsrecht umfasst Verträge, die den konkreten Erfolg einer Werkleistung zum Inhalt haben. Der Werkvertrag ist weit verbreitet, er kann etwa die Errichtung eines Bauwerks, die Durchführung einer Reparatur oder jede andere Leistung zum Inhalt haben, bei der die Erbringung eines konkreten Erfolgs im Mittelpunkt steht. Wir beraten Sie außergerichtlich und prozessual in allen Fragen des Zustandekommens eines Werkvertrags, dessen Inhalt, der Abnahme des Werks, der Durchsetzung von Mangel- und Vergütungsansprüchen, sowie der Mangelgewährleistungsfristen.



Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert

Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Wohnungseigentumsrecht


Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Eigentumswohnungen und Teileigentumseinheiten. Aus der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei gleichzeitiger gemeinschaftlicher Bindung aller Eigentümer ergeben sich vielfältige Rechtsfragen. Einzelinteressen der Wohnungseigentümer, die Willensbildung in der Eigentümerversammlung und der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung im Gemeinschaftsinteresse sind häufig nicht deckungsgleich und führen zu Konflikten. Es besteht ein kompliziertes System von Rechten und Pflichten im Verhältnis der Eigentümer untereinander, der Eigentümer zur Wohnungseigentümergemeinschaft, sowie der Eigentümer und der WEG zu Dritten. Hieraus ergeben sich auch prozessrechtliche Besonderheiten.

 

Wir beraten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder deren Verwalter und vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich. Die Beratung bieten wir auch Kaufinteressenten von Eigentumswohnungen.

 

Dabei geht es u. a. um Rechtsfragen zu folgenden Themen:

 

·         Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum,

·         Gebrauchsregelungen,

·         Inhalt und Ausübung von Sondernutzungsrechten,

·         Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung von Gemeinschaftseigentum,

·         Gewährleistungsrechte gegenüber Bauträgern ( → s. auch PRIVATES BAURECHT),

·         Kostenverteilung,

·         Bewirtschaftungskosten,

·         Jahresabrechnungen,

·         Durchsetzung von Hausgeldforderungen,

·         Prüfungen und ggf. Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen,

·         allgemeine Fragen der Verwaltung.

 

Henning Kube
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Dr. Stefanie Thierack
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Zivilrecht


Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten aus Verträgen (etwa: Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Maklerverträge, Reiseverträge, Bürgschaften, etc.) und aus weiteren gesetzlichen Instituten des BGB (etwa: Ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag, etc.).
Wir beraten Sie in allen Fragen des Zustandekommens eines Vertrages, des Vertragsinhalts, der aus Verträgen resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner und setzen Ihre Forderung in enger Abstimmung mit Ihnen außergerichtlich und prozessual durch.

Dr. Hans-Werner Schrader

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht
    allgemeines Zivilrecht
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Michael H. Thierack

Rechtsanwalt und Notar a.D.

  • Strafrecht, Strafverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Henning Kube
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Nicole Rauschenfels
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Dr. Stefanie Thierack

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Fabian Frank

Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notariat

  • Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Rolf Nitschke Richter a.D.

Rechtsanwalt

Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Zugewinnausgleich


Haben Eheleute nicht in einem notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbart, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei werden das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; auch nicht das Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.

Bei einer Scheidung findet jedoch ein Ausgleich in der Weise statt, dass der Vermögenszuwachs, also der Zugewinn, den jeder Ehegatte in der Ehe erzielt, wertmäßig ausgeglichen wird.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Maren Rohe

Rechtsanwältin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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