Anwaltliche Tätigkeitsgebiete
Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechte und Pflichten der Beteiligten aus Verträgen (etwa: Kaufverträge, Mietverträge, Leasingverträge, Dienstverträge, Werkverträge, Darlehensverträge, Maklerverträge, Reiseverträge, Bürgschaften, etc.) und aus weiteren gesetzlichen Instituten des BGB (etwa: Ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag, etc.).
Wir beraten Sie in allen Fragen des Zustandekommens eines Vertrages, des Vertragsinhalts, der aus Verträgen resultierenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner und setzen Ihre Forderung in enger Abstimmung mit Ihnen außergerichtlich und prozessual durch.
Dr. Hans-Werner Schrader
Rechtsanwalt und Notar a.D.
- Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht
allgemeines Zivilrecht
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Michael H. Thierack
Rechtsanwalt und Notar a.D.
- Strafrecht, Strafverkehrsrecht, Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Straßenverkehrsrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar
- Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
Erbrecht
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Henning Kube
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Prof. Dr. Dirk Schwaab
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht
- Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Nicole Rauschenfels
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin
- Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Dr. Stefanie Thierack
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin
- Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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Fabian Frank
Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notariat
- Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
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Rolf Nitschke Richter a.D.
Rechtsanwalt
- Strafrecht
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Hendrik Brockmann
Rechtsanwalt
- Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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Haben Eheleute nicht in einem notariellen Ehevertrag etwas anderes vereinbart, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei werden das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; auch nicht das Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt.
Bei einer Scheidung findet jedoch ein Ausgleich in der Weise statt, dass der Vermögenszuwachs, also der Zugewinn, den jeder Ehegatte in der Ehe erzielt, wertmäßig ausgeglichen wird.
Nicole Rauschenfels
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin
- Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Maren Rohe
Rechtsanwältin
- Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht, Straßenverkehrsrecht
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