Anwaltliche Tätigkeitsgebiete
Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.
Wir sind ausschließlich im privaten Bankrecht tätig, d. h. dem Rechtsgebiet, in welchem die Rechtsverhältnisse zwischen den Banken und deren Kunden durch Gesetz oder durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und besonderen Vereinbarungen der Banken in den verschiedenen Geschäftszweigen geregelt sind.
Fabian Frank
Rechtsanwalt /Fachanwalt für Arbeitsrecht, Notar
- Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Strafrecht, Verkehrsunfallrecht
[mehr Infos]
Das private Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in jeder zeitlichen Phase ab Anbahnung der Bauverträge, eine baubegleitende Rechtsbetreuung und die außergerichtliche und prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Ferner unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter. Typische Tätigkeitsfelder sind etwa die Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages, die Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung, Informationen über bestehende Ansprüche der Parteien unter Aufklärung über vertragliche Risiken, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (etwa: Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche), Mitwirkung an tragfähigen Einigungen, Führung von Selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung der Interessen von Großunternehmen, mittelständischen Bauunternehmen und privaten Bauherren.
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten und Ingenieure. Architekten erbringen in einem Bauvorhaben verschiedene Planungs- und Überwachsungsleistungen und erhalten hierfür eine Vergütung.
Bauherren und Auftraggeber von Architekten unterstützen wir etwa bei haftungsauslösenden Fehlern der Architektenleistung (Ermittlung der Architektenfehler, Beratung über deren Folgen, Durchsetzung hieraus resultierender Ansprüche), im Falle überhöhter Architektenrechnungen, sowie in allen Fragen der Vertragserstellung, -gestaltung und überprüfung.
Architekten unterstützen wir gegen jede ungerechtfertigte Inanspruchnahme aufgrund angeblicher Architektenfehler und im Falle einer unberechtigten Verweigerung der Erfüllung von Honoraransprüchen.
Prof. Dr. Dirk Schwaab
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht
- Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
[mehr Infos]
Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar
- Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht
[mehr Infos]
Das private Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in jeder zeitlichen Phase ab Anbahnung der Bauverträge, eine baubegleitende Rechtsbetreuung und die außergerichtliche oder prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Ferner unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter. Typische Tätigkeitsfelder sind etwa die Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages, die Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung, Informationen über bestehende Ansprüche der Parteien unter Aufklärung über vertragliche Risiken, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (etwa: Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche), Mitwirkung an tragfähigen Einigungen, Führung von Selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung der Interessen von Großunternehmen, mittelständischen Bauunternehmen und privaten Bauherren.
Das öffentliche Baurecht regelt alle Maßnahmen des Baurechts, bei denen auf mindestens einer Seite der Staat, also die Bundesrepublik, ein Bundesland oder Gemeinden beteiligt sind. Es umfasst im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sämtliche Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit der Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen betreffen, sowie die Abwehr von Gefahren, die von baulichen Anlangen ausgehen können.
Prof. Dr. Dirk Schwaab
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht
- Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
[mehr Infos]
Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar
- Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
Erbrecht
[mehr Infos]