WAS WIR MACHEN

Seit Gründung im Jahre 1985 – ein Zusammenschluss von drei Braunschweiger Kanzleien – hat sich die Kanzlei SCHRADER, THIERACK & KÖHLER auf die Beratung von Privatpersonen und der mittelständischen Wirtschaft spezialisiert, insbesondere auf die Fragen des öffentlichen und privaten Baurechts, des Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und des Verwaltungsrechts. Die Sozietät verfügt über ein ganzheitliches Beratungskonzept in allen Bereichen des Zivilrechts und Strafrechts, des Wirtschaftsrechts einschließlich Bankrecht, Verkehrsrecht und Haftpflichtrecht sowie Regelung und Gestaltung der Erbnachfolge, Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge. Auch das Wirtschaftsstrafrecht, Mietrecht und Immobilienrecht sowie Familienrecht, nebst nationalem und internationalem Scheidungsrecht bilden Arbeitsschwerpunkte, ebenso wie das Erbrecht und  Erbschaftssteuerrecht.

Selbstverständlich ist aufgrund ständiger Kontakte zu großen Kanzleien auch eine internationale Beratung möglich. Dabei kommen den Mandanten die Fremdsprachenkenntnisse und die Auslandserfahrungen der Anwälte zu Gute.

Zur Sicherung des hohen rechtlichen Betreuungsstandards bietet die Kanzlei ihren Mandanten die regelmäßige Überprüfung aller wesentlichen Vertragswerke und sonstigen grundlegenden Rechtsverhältnisse an (legal audits). Aufsichtsräte und Vorstände werden bei der Einrichtung und Durchführung unternehmensbezogener Risiko-Management-Systeme intensiv rechtlich begleitet. Daneben erstreckt sich die konzeptionelle Beratung der einzelnen Spezialisten auf vermögende Einzelpersonen und deren Anlegerschutz.

Vier der Anwälte sind auch als Notare bestellt.


Neben dem guten nationalen Netzwerk legt die Kanzlei SCHRADER, THIERACK & KÖHLER besonderen Wert auf eine individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten. Dies bedeutet, dass diesen stets ein Anwalt zur persönlichen Betreuung und zur fundierten juristischen Beratung zur Verfügung steht, der mit den besonderen Verhältnissen, Strukturen und Problemen der Mandantschaft vertraut ist.