Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.

 


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Datenschutzrecht


Kern des Datenschutzrechtes ist das Recht auf sog. informationelle Selbstbestimmung. Dieses wurde vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Rahmen des insoweit als Meilenstein zu bezeichnenden Volkszählungsurteils vom 15.12.1983 (BVerfGE 65, 1) normiert. Das BVerfG stellt in seiner Entscheidung klar, dass es Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und auch der Menschenwürde sei, ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu haben. Dieses Recht hat laut BVerfG den Stellenwert eines Grundrechts. Es beinhaltet im Kern, dass jeder Bürger stets wissen können muss, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß.

Dieses Recht zu schützen ist Aufgabe verschiedener Gesetzeswerke. Im Zentrum steht hierbei das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Das BDSG verfolgt seinen Schutzzweck insbesondere dadurch, dass es dem Bürger verschiedene Rechtsbehelfe an die Hand gibt. So werden Auskunfts- und Benachrichtigungsansprüche eingeräumt, sowie Ansprüche auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. Weiterhin hat der Bürger die Möglichkeit, aus dem BDSG heraus einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.

Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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