Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.

 


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Familienrecht


Das Familienrecht ist ein Teil des allgemeinen Zivilrechtes und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Es umfasst unter anderem die Bereiche Ehe und Scheidung, Versorgungsausgleich, eheliches Güterrecht, Unterhalt, Verwandtschaft, Vormundschaft, Rechtliche Betreuung und Pflegschaft.

Nicole Rauschenfels

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Familienrecht und Notarin

  • Familienrecht, Scheidungsrecht, internationales Scheidungsrecht
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Franchisingrecht


Das Franchise begegnet uns im täglichen Leben in vielfältigen Situationen. Bekannt geworden ist diese Vertragsgestaltung insbesondere aus dem Fastfood-Bereich. Der Franchisegeber bedient sich dieser Gestaltungsmöglichkeit gerne, um das unternehmerische Risiko zu streuen und sein Eigenkapital nicht zu sehr zu strapazieren.

Das Franchiserecht ist vom Deutschen Gesetzgeber nicht speziell normiert. Es handelt sich hierbei folglich um den Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten. Inhaltlich kann es um allgemeines Schuldrecht, gewerbliches Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Arbeitsrecht, usw. gehen.

Die Bandbreite der in diesem Kontext angeschnittenen Rechtsgebiete macht bereits deutlich, dass Franchiseverträge sowie Franchiseunternehmung stets einer qualifizierten rechtlichen Prüfung bedürfen.

Hendrik Brockmann

Rechtsanwalt

  • Handels- und Gesellschafsrecht, Straßenverkehrsrecht, IT-Recht, allgemeines Zivilrecht
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