Coronavirus

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,

 

ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen.

 

Um den Schutz aller Beteiligten zu gewährleisten und die derzeit gestellten Anforderungen einzuhalten sind wir nach wie vor gehalten, persönliche Termine und die Beurkundungsverfahren so zu gestalten, dass eine Gefährdung im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus minimiert wird. Für Beurkundungen/Besprechungen gilt daher das Folgende:

 

Termine finden derzeit ausschließlich mit den unmittelbaren Beteiligten statt. Wir bitten um Verständnis, dass derzeit Angehörige und mittelbar einbezogene Personen (wie z. B. Makler etc.) nicht an der Beurkundung teilnehmen dürfen.

 

Jeder, der das Büro betritt, hat durchgängig während des Aufenthaltes in den Kanzleiräumen einen medizinischenMund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Hände müssen bei Betreten der Kanzleiräume desinfiziert werden. Wir haben entsprechendes Desinfektionsmittel bereitgestellt.

 

Grundsätzlich sind Kinder bei uns herzlich willkommen. In dieser besonderen Situation bitten wir jedoch gleichermaßen um Nachsicht, dass eine Kinderbetreuung während des Beurkundungsverfahrens sicherzustellen ist und Kinder nicht mit in die Kanzleiräume gebracht werden.

 

Wir weisen überdies darauf hin, dass die im Einzelfall die Möglichkeit besteht, Verträge durch vollmachtlose Vertreter zu schließen und diese dann hier vor Ort nachgenehmigen zu lassen. Dieses Vorgehen kommt insbesondere für Risikogruppen und/oder eine größere Anzahl an Urkundsbeteiligten in Betracht. Vom Procedere läuft eine Beurkundung mit einem vollmachtlosen Vertreter wie folgt ab:

 

Die Parteien erhalten die Vertragsentwürfe zugesendet. Rückfragen, Ergänzungen usw. werden im Rahmen einer telefonischen Beratung mit der Notarin/dem Notar ausführlich erörtert. Besteht Einverständnis mit dem Vertragstext, teilen die Parteien dies uns mit (postalisch oder per eingescanntem Schreiben). Bei der Beurkundung selbst werden eine oder beide Parteien dann - ggf. durch einen Mitarbeiter unseres Notariates - vertreten. Zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes müssen die Parteien dann noch eine Nachgenehmigung erteilen. Hierfür ist dann lediglich ein kurzer Besuch in unseren Räumlichkeiten notwendig.

 

Wir weisen darauf hin, dass dieses Vorgehen für Sie in der gegenwärtigen Situation deutlich sicherer ist. Eine durchschnittliche Beurkundung z. B. eines Kaufvertrages dauert ca. 60 Minuten, die einer Grundschuld ca. 30 Minuten. Die für die Nachgenehmigung erforderliche Unterschriftsbeglaubigung ist in 1 – 2 Minuten durchgeführt. Allerdings entstehen hierdurch zusätzliche Gebühren. Nur in begründeten Einzelfällen kann von einer Erhebung der durch die Nachgenehmigung zusätzlich entstehenden Gebühren abgesehen werden. Hierfür ist die vorherige schriftliche Zustimmung der Notarkammer zu diesem Procedere einzuholen.

 

Wenn Sie an Erkältungssymptomen leiden sollten bitten wir um umgehende Information, so dass Termine gegebenenfalls verschoben werden können oder ebenfalls im Rahmen vollmachtloser Vertretung organisiert werden.

 

Im Übrigen bitten wir eindringlich, die empfohlenen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten.

 

Bleiben Sie gesund!