Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.

 


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Werkvertragsrecht


Das Werkvertragsrecht umfasst Verträge, die den konkreten Erfolg einer Werkleistung zum Inhalt haben. Der Werkvertrag ist weit verbreitet, er kann etwa die Errichtung eines Bauwerks, die Durchführung einer Reparatur oder jede andere Leistung zum Inhalt haben, bei der die Erbringung eines konkreten Erfolgs im Mittelpunkt steht. Wir beraten Sie außergerichtlich und prozessual in allen Fragen des Zustandekommens eines Werkvertrags, dessen Inhalt, der Abnahme des Werks, der Durchsetzung von Mangel- und Vergütungsansprüchen, sowie der Mangelgewährleistungsfristen.



Prof. Dr. Dirk Schwaab

Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht

  • Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert

Rechtsanwalt und Notar

  • Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
    Erbrecht
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Wohnungseigentumsrecht


Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsverhältnisse in Bezug auf Eigentumswohnungen und Teileigentumseinheiten. Aus der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bei gleichzeitiger gemeinschaftlicher Bindung aller Eigentümer ergeben sich vielfältige Rechtsfragen. Einzelinteressen der Wohnungseigentümer, die Willensbildung in der Eigentümerversammlung und der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung im Gemeinschaftsinteresse sind häufig nicht deckungsgleich und führen zu Konflikten. Es besteht ein kompliziertes System von Rechten und Pflichten im Verhältnis der Eigentümer untereinander, der Eigentümer zur Wohnungseigentümergemeinschaft, sowie der Eigentümer und der WEG zu Dritten. Hieraus ergeben sich auch prozessrechtliche Besonderheiten.

 

Wir beraten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften oder deren Verwalter und vertreten sie außergerichtlich und gerichtlich. Die Beratung bieten wir auch Kaufinteressenten von Eigentumswohnungen.

 

Dabei geht es u. a. um Rechtsfragen zu folgenden Themen:

 

·         Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum,

·         Gebrauchsregelungen,

·         Inhalt und Ausübung von Sondernutzungsrechten,

·         Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung von Gemeinschaftseigentum,

·         Gewährleistungsrechte gegenüber Bauträgern ( → s. auch PRIVATES BAURECHT),

·         Kostenverteilung,

·         Bewirtschaftungskosten,

·         Jahresabrechnungen,

·         Durchsetzung von Hausgeldforderungen,

·         Prüfungen und ggf. Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen,

·         allgemeine Fragen der Verwaltung.

 

Henning Kube
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Dr. Stefanie Thierack
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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