Anwaltliche Tätigkeitsgebiete
Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.
Das private Baurecht regelt die Verträge und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten.
Wir bieten eine umfassende Rechtsberatung in jeder zeitlichen Phase ab Anbahnung der Bauverträge, eine baubegleitende Rechtsbetreuung und die außergerichtliche oder prozessuale Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche. Ferner unterstützen wir Sie bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anderer Baubeteiligter. Typische Tätigkeitsfelder sind etwa die Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages, die Vertragserstellung, -gestaltung und -überprüfung, Informationen über bestehende Ansprüche der Parteien unter Aufklärung über vertragliche Risiken, Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche (etwa: Vergütungsansprüche, Mangelgewährleistungsansprüche), Mitwirkung an tragfähigen Einigungen, Führung von Selbstständigen Beweisverfahren und Bauprozessen.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Vertretung der Interessen von Großunternehmen, mittelständischen Bauunternehmen und privaten Bauherren.
Prof. Dr. Dirk Schwaab
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht / Lehrbeauftragter für Baurecht
- Bankrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht
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Michael Siebert
Rechtsanwalt und Notar
- Arzthaftungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht,
Erbrecht
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