Notarielle Tätigkeitsgebiete

In unserem Hause sind vier Notarinnen und Notare tätig. Sie unterstützen Sie in sämtlichen Bereichen – sei es bei allgemeinen notariellen Beglaubigungen, im Gesellschaftsrecht, im Grundstücksrecht, im Familien- oder Erbrecht oder in Fragen der Vorsorgevollmacht. Hierbei spielt es selbstverständlich keine Rolle, ob Sie als Privatperson oder als Unternehmer an uns herantreten.

Im Folgenden haben wir ausgewählte Tätigkeitsgebiete für Sie erläutert. Zudem finden Sie dort verschiedene Datenerfassungsbögen.

 


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Familie und Erbe


Unsere notarielle Tätigkeit im Bereich des Familienrechts erstreckt sich vorrangig auf eine faire und interessengerechte Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

 

Bei der Erstellung und nachträglichen Änderung haben wir eine langjährige Expertise, welche insbesondere dazu dient, im Erbfall unnötige und teure Streitereien zwischen den Hinterbliebenen zu verhindern. Auch unterstützen wir bei der Beantragung von Erbscheinen und anderen amtlichen Dokumenten.


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Gesellschaften


Mit unserer notariellen Begleitung befinden Sie sich stets in guter Gesellschaft. Planen Sie die Gründung eines eigenen Unternehmens, geht es zunächst um die Frage der für Sie richtigen Rechtsform. Soll alleine oder mit anderen gegründet werden, soll voll oder beschränkt gehaftet werden. Bei Problemen dieser Art stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Auch nach der Gründung unterstützen wir Sie; etwa wenn die Umwandlung Ihrer Gesellschaftsform nötig wird oder gewünscht ist. Aber auch bei der Vorbereitung und Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen, der Aufnahme weiterer Gesellschafter, den Anmeldungen im Handelsregister usw. stehen wir zu Ihrer Verfügung.

 

Unsere Notarinnen und Notare verfügen über langjährige und tiefgreifende Erfahrungen in diesem Bereich. Selbstverständlich ist eine enge Zusammenarbeit mit Ihren steuerlichen oder rechtlichen Beratern jederzeit möglich.


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Immobilien


Unsere Notarinnen und Notare betreuen Sie in jedem notariellen Aspekt des Immobilienrechts. Das Portfolio unserer Tätigkeiten beginnt mit Kaufverträgen über (unbebaute) Grundstücke, Eigentumswohnungen, Häuser und Gewerbeeinheiten. Weiterhin haben wir eine ausgeprägte Expertise im Bauträgerrecht und der Immobilienentwicklung sowie bei der Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum.

 

Als spezialisierte und neutrale Berater besteht der Mittelpunkt der Tätigkeit in der Beurkundung von Verträgen. Gerne prüfen wir aber auch Ihnen überreichte Vertragsentwürfe.


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Vorsorge


Um im Falle einer plötzlichen schweren Erkrankung oder anderen Schicksalsschlägen unnötiges Chaos zu vermeiden und Handlungsfähigkeit sicherzustellen, ist die sogenannte Vorsorgevollmacht ein sicheres Mittel der Wahl. Dies aber auch dann, wenn ein Mensch im Alter seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann – falls eine solche Vorsorgevollmacht nicht vorliegt, besteht in diesen Situationen stets die „Gefahr“, dass das Amtsgericht von Gesetzes wegen einen Betreuer bestellt. Wir beraten Sie umfassend und individuell bei der Formulierung einer Vorsorgevollmacht und stellen so sicher, dass Ihrem Willen Geltung verschafft wird.

 

Sollte es gewünscht sein, kann zusammen mit der Vorsorgevollmacht gleich auch ein Regelungswerk für Ihre medizinische Versorgung, die sogenannte Patientenverfügung, erstellt werden. Nach Ihren Vorgaben erstellen wir klare und verständliche Patientenverfügung, sodass Ihre behandelnden Ärzte Ihren Willen erkennen und respektieren können.