Anwaltliche Tätigkeitsgebiete

Unsere Kanzlei ist im Kernkompetenzbereich auf folgende anwaltlichen Tätigkeitsgebiete ausgerichtet, die Ihnen im Folgenden näher erläutert werden.

 


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Mietrecht


Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Vermietern und Mietern, insbesondere von Immobilien (Wohnungen, Gewerberäumen, anderen Räumen oder Flächen), aber auch von beweglichen Sachen. Hierbei bestehen wesentliche Unterschiede in gesetzlicher Regelung und vertraglicher Ausgestaltung zwischen Wohnungsmietrecht einerseits und Gewerberaummietrecht andererseits.

 

Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Beratung, die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern oder Mietern, ebenso von Kaufinteressenten vermieteter Immobilien.

 

Die Mandanten unterstützen wir in allen Phasen eines Mietverhältnisses vom Vertragsabschluss und der Vertragsgestaltung (schwerpunktmäßig im Gewerberaummietrecht), über einvernehmliche und streitige Konfliktlösungen während der Vertragsdauer (z. B. zu Themen wie Mietmängel, Betriebskosten, Mietanpassung, Zahlungsverzug, Vertragsverletzungen anderer Art) bis zur Beendigung und Abwicklung von Verträgen (Kündigung, Räumung, Kautionsabrechnung, Übergabemodalitäten).

Henning Kube

Rechtsanwalt/Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Mietrecht, Immobilienrecht, Vermögens- und Entschädigungsrecht, allgemeines Zivilrecht
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Dr. Stefanie Thierack
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Notarin

  • Immobilienrecht, Handels- u. Gesellschaftsrecht, Miet- u. WEG-Recht, Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht
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